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Reisepass
Grundsätzlich besteht Passpflicht bei Reisen ins Ausland. In einige Staaten – vor allem in Europa – kann auch ein Personalausweis zur Einreise genutzt werden. Verbindliche Informationen hierzu erhalten Sie von den Behörden Ihres Reiseziellands. Er ist zehn Jahre gültig; bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre. Reisepässe können nicht verlängert werden. Bitte beachten Sie, dass der Reisepass in einigen Ländern über die Dauer des Aufenthaltes hinaus eine bestimmte Zeit gültig sein muss.
Der Antrag für einen Reisepass sollte am Ort der Hauptwohnung persönlich gestellt werden. Wenn Sie heiraten und innerhalb sechs Wochen nach Eheschließung verreisen, bringen Sie dafür bitte eine Bestätigung über die anstehende Reise und die Bescheinigung des Standesamtes über den Tag der Eheschließung und die zukünftige Namensführung mit. Die Beantragung von neuen Ausweisdokumenten kann frühestens acht Wochen vor der Eheschließung erfolgen.
Bezüglich Änderungen von Daten des Reisepasses (Anschriftenänderung) wenden Sie sich an das Bürgeramt.
Bearbeitungszeit/Bearbeitungsstand
Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, dauert es etwa fünf bis sechs Wochen, bis die Bundesdruckerei in Berlin Ihren Reisepass erstellt hat.
Express-Reisepass/Vorläufiger Reisepass
Sie können sich einen Express-Reisepass ausstellen lassen. Dies dauert in der Regel drei Arbeitstage. Bitte beachten Sie, dass eine höhere Gebühr anfällt. In dringenden Fällen (zum Beispiel drei Tage vor Antritt einer Reise) können Sie sich einen vorläufigen Reisepass ausstellen lassen, dies allerdings nur in Verbindung mit einem endgültigen Reisepass.
Versand/Abholung Ausweisdokumente
Es besteht über Direktversand die Möglichkeit, Ihre Ausweisdokumente für zusätzlich 15 € nach Hause geschickt zu bekommen.
Den Direktversand können Personen ab 18 Jahre für Reisepässe nutzen. Für Kinder ist ein Direktversand von Ausweisdokumenten grundsätzlich nicht möglich.
Der Versand erfolgt an die Adresse Ihres Hauptwohnsitzes über die Deutsche Post AG.
Bei der Zustellung müssen Sie sich dem Zusteller gegenüber mit einem gültigen Ausweisdokument mit Lichtbild ausweisen können (d.h. bei Beantragung eines neuen Personalausweises müssen Sie bereits einen gültigen Reisepass besitzen, den Sie vorzeigen können bzw. wenn Sie einen neuen Reisepass beantragt haben, müssen Sie einen gültigen Personalausweis vorzeigen). Führerschein, Krankenversicherungskarte etc. mit Lichtbild werden NICHT akzeptiert!
Wenn der Postzusteller Sie nicht persönlich antrifft, wird Ihr Ausweisdokument 7 Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt. Bei der Abholung dort müssen Sie sich ebenfalls ausweisen, Sollte innerhalb dieser 7-Tagesfrist keine Abholung stattfinden, wird das Ausweisdokument an uns, das Bürgeramt, weitergeleitet und liegt dann dort für Sie zur Abholung bereit (eine Erstattung der 15 € für den Direktversand ist nicht möglich).
Ihr altes Ausweisdokument wird bei Abholung des neuen Dokuments vernichtet bzw. ungültig gemacht.
Fertige Reisepässe können Sie alternativ auch an der Information im Eingangsbereich (kostenfrei) des Rathauses abholen.
Unterlagen
- Bei Erstbeantragung den Kinderausweis bzw. Kinderreisepass, ansonsten das bisherige Dokument (falls vorhanden)
- aktuelles biometrietaugliches digitales Lichtbild
Seit dem 01. Mai 2025 werden nur noch digitale Lichtbilder im Antragsprozess verarbeitet. Nutzen Sie hierfür bitte unsere PointID – Aufnahmesysteme im Bürgeramt. Ausgedruckte oder selbstgemachte Passfotos werden gesetzlich und technisch für die Beantragung von Ausweisdokumenten nicht mehr akzeptiert. Die Point-ID Geräte zur Erstellung von Lichtbildern sind in der Regel für Personen ab 1,10m geeignet. Für Säuglinge sowie Kleinkinder ist die Erstellung des Lichtbildes bei einem zertifizierten Fotografen empfehlenswert.
Wir möchten vorsorglich darauf hinweisen, dass das über das PointID aufgenommene Lichtbild nicht privat (ausgedruckt oder digital) verwendet oder an den Bürger übermittelt werden darf. Die über das PointID aufgenommenen Passbilder dürfen nur zur Ausweisbeantragung hergenommen werden. - Bei Beantragung nach Einbürgerung oder Eheschließung die Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch. Eventuell Einbürgerungsurkunde, sofern die Einbürgerung erst kürzlich erfolgte.
- Personalausweis
Besonderheiten/zusätzliche Unterlagen bei der Antragstellung Minderjähriger:
- Zustimmung beider Erziehungsberechtigten. Sind dieses die Eltern, genügt es jedoch, wenn ein Elternteil persönlich anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Vollmacht und den Ausweis (Überprüfung der Unterschrift) vorlegt. Die Vollmacht kann formlos vorgelegt werden.
- Wenn ein Elternteil verstorben ist, (soweit im Melderegister noch nicht vermerkt) eine Sterbeurkunde
- Wenn die Ehe geschieden ist, der Sorgerechtsbeschluss (mit Rechtskraftvermerk)
- Bei Ledigen eine Negativbescheinigung des Jugendamtes. Diese darf nicht älter als drei Monate sein.
- Bei Betreuungen oder Pflegschaften, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit Einwilligungsvorbehalt umfassen, die Bestellung zum Betreuer oder zur Betreuerin beziehungsweise der Gerichtsbeschluss
zusätzlich beim vorläufigen Reisepass
- Bei Beantragung (spätestens bei der Abholung) sollte eine Buchungsbestätigung oder ähnliches vorgelegt werden.
Kosten
- Ausstellung bis zum 24. Lebensjahr: 37,50 €
- Ausstellung Expressreisepass bis zum 24.Lebensjahr: 69,50 €
- Reisepass mit 48 Seiten bis zum 24.Lebensjahr: 59,50 €
- Ausstellung Expressreisepass mit 48 Seiten bis zum 24.Lebensjahr: 91,50 €
- Ausstellung ab dem 24. Lebensjahr: 70,00 €
- Ausstellung Expressreisepass ab dem 24. Lebensjahr: 102,00 €
- Reisepass mit 48 Seiten ab dem 24.Lebensjahr: 92,00 €
- Ausstellung Expressreisepass mit 48 Seiten ab dem 24.Lebensjahr: 124,00 €
- Ausstellung vorläufiger Reisepass 26,00 €
Für die Nutzung der PointID – Aufnahmesysteme fällt eine Gebühr in Höhe von 6,00 Euro je Vorgang an.
Direktversand über die Deutsche Post AG: 15 Euro
Zahlungsweisen
- Bargeldzahlung
- EC-Karte/Girocard/Debitkarte
- Kreditkarte (Master/Visa)
An wen wenden
Bitte vereinbaren Sie auf unserer Terminseite mit dem Bürgeramt einen Termin.
Sollten Sie kurzfristig keinen Termin buchen können, nehmen Sie bitte tel. Kontakt auf unter 02243/89-114 bis 116 oder per Mail an buergeramt@eitorf.de .
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Verwandte Dienstleistungen
Zuständige Einrichtung
Bürger- und Standesamt
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Sachbearbeiterin
Tel.: 02243 89-116
Fax.: 02243 89-179
E-Mail: marijana.froehling@eitorf.de
Sachbearbeiterin
Tel.: 02243 89-114
Fax.: 02243 89-179
E-Mail: martina.kannengiesser@eitorf.de
Letzte Änderung: 30.03.2026 09:30 Uhr
Grundsätzlich besteht Passpflicht bei Reisen ins Ausland. In einige Staaten – vor allem in Europa – kann auch ein Personalausweis zur Einreise genutzt werden. Verbindliche Informationen hierzu erhalten Sie von den Behörden Ihres Reiseziellands. Er ist zehn Jahre gültig; bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre. Reisepässe können nicht verlängert werden. Bitte beachten Sie, dass der Reisepass in einigen Ländern über die Dauer des Aufenthaltes hinaus eine bestimmte Zeit gültig sein muss.
Der Antrag für einen Reisepass sollte am Ort der Hauptwohnung persönlich gestellt werden. Wenn Sie heiraten und innerhalb sechs Wochen nach Eheschließung verreisen, bringen Sie dafür bitte eine Bestätigung über die anstehende Reise und die Bescheinigung des Standesamtes über den Tag der Eheschließung und die zukünftige Namensführung mit. Die Beantragung von neuen Ausweisdokumenten kann frühestens acht Wochen vor der Eheschließung erfolgen.
Bezüglich Änderungen von Daten des Reisepasses (Anschriftenänderung) wenden Sie sich an das Bürgeramt.
Bearbeitungszeit/Bearbeitungsstand
Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, dauert es etwa fünf bis sechs Wochen, bis die Bundesdruckerei in Berlin Ihren Reisepass erstellt hat.
Express-Reisepass/Vorläufiger Reisepass
Sie können sich einen Express-Reisepass ausstellen lassen. Dies dauert in der Regel drei Arbeitstage. Bitte beachten Sie, dass eine höhere Gebühr anfällt. In dringenden Fällen (zum Beispiel drei Tage vor Antritt einer Reise) können Sie sich einen vorläufigen Reisepass ausstellen lassen, dies allerdings nur in Verbindung mit einem endgültigen Reisepass.
Versand/Abholung Ausweisdokumente
Es besteht über Direktversand die Möglichkeit, Ihre Ausweisdokumente für zusätzlich 15 € nach Hause geschickt zu bekommen.
Den Direktversand können Personen ab 18 Jahre für Reisepässe nutzen. Für Kinder ist ein Direktversand von Ausweisdokumenten grundsätzlich nicht möglich.
Der Versand erfolgt an die Adresse Ihres Hauptwohnsitzes über die Deutsche Post AG.
Bei der Zustellung müssen Sie sich dem Zusteller gegenüber mit einem gültigen Ausweisdokument mit Lichtbild ausweisen können (d.h. bei Beantragung eines neuen Personalausweises müssen Sie bereits einen gültigen Reisepass besitzen, den Sie vorzeigen können bzw. wenn Sie einen neuen Reisepass beantragt haben, müssen Sie einen gültigen Personalausweis vorzeigen). Führerschein, Krankenversicherungskarte etc. mit Lichtbild werden NICHT akzeptiert!
Wenn der Postzusteller Sie nicht persönlich antrifft, wird Ihr Ausweisdokument 7 Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt. Bei der Abholung dort müssen Sie sich ebenfalls ausweisen, Sollte innerhalb dieser 7-Tagesfrist keine Abholung stattfinden, wird das Ausweisdokument an uns, das Bürgeramt, weitergeleitet und liegt dann dort für Sie zur Abholung bereit (eine Erstattung der 15 € für den Direktversand ist nicht möglich).
Ihr altes Ausweisdokument wird bei Abholung des neuen Dokuments vernichtet bzw. ungültig gemacht.
Fertige Reisepässe können Sie alternativ auch an der Information im Eingangsbereich (kostenfrei) des Rathauses abholen.
- Bei Erstbeantragung den Kinderausweis bzw. Kinderreisepass, ansonsten das bisherige Dokument (falls vorhanden)
- aktuelles biometrietaugliches digitales Lichtbild
Seit dem 01. Mai 2025 werden nur noch digitale Lichtbilder im Antragsprozess verarbeitet. Nutzen Sie hierfür bitte unsere PointID – Aufnahmesysteme im Bürgeramt. Ausgedruckte oder selbstgemachte Passfotos werden gesetzlich und technisch für die Beantragung von Ausweisdokumenten nicht mehr akzeptiert. Die Point-ID Geräte zur Erstellung von Lichtbildern sind in der Regel für Personen ab 1,10m geeignet. Für Säuglinge sowie Kleinkinder ist die Erstellung des Lichtbildes bei einem zertifizierten Fotografen empfehlenswert.
Wir möchten vorsorglich darauf hinweisen, dass das über das PointID aufgenommene Lichtbild nicht privat (ausgedruckt oder digital) verwendet oder an den Bürger übermittelt werden darf. Die über das PointID aufgenommenen Passbilder dürfen nur zur Ausweisbeantragung hergenommen werden. - Bei Beantragung nach Einbürgerung oder Eheschließung die Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch. Eventuell Einbürgerungsurkunde, sofern die Einbürgerung erst kürzlich erfolgte.
- Personalausweis
Besonderheiten/zusätzliche Unterlagen bei der Antragstellung Minderjähriger:
- Zustimmung beider Erziehungsberechtigten. Sind dieses die Eltern, genügt es jedoch, wenn ein Elternteil persönlich anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Vollmacht und den Ausweis (Überprüfung der Unterschrift) vorlegt. Die Vollmacht kann formlos vorgelegt werden.
- Wenn ein Elternteil verstorben ist, (soweit im Melderegister noch nicht vermerkt) eine Sterbeurkunde
- Wenn die Ehe geschieden ist, der Sorgerechtsbeschluss (mit Rechtskraftvermerk)
- Bei Ledigen eine Negativbescheinigung des Jugendamtes. Diese darf nicht älter als drei Monate sein.
- Bei Betreuungen oder Pflegschaften, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit Einwilligungsvorbehalt umfassen, die Bestellung zum Betreuer oder zur Betreuerin beziehungsweise der Gerichtsbeschluss
zusätzlich beim vorläufigen Reisepass
- Bei Beantragung (spätestens bei der Abholung) sollte eine Buchungsbestätigung oder ähnliches vorgelegt werden.