BIS: Suche und Detail
Suche ...
Grabmalgenehmigung
Die Gemeinde Eitorf unterhält 5 Friedhöfe:
- Eitorf, Lascheider Weg
- Alzenbach
- Merten
- Mühleip
- Obereip
Darüber hinaus unterhält die Gemeinde Eitorf auch einen kommunalen Bestattungswald, der an den Friedhof Lascheider Weg grenzt. Detaillierte Informationen über die Arten der Gräber sowie den Erwerb von Nutzungsrechten ergeben sich aus der Friedhofssatzung für die Gemeinde Eitorf. Die Gebühren für den Erwerb von Grabstätten, die Grabanfertigung, die Benutzung der Leichenhalle usw. weist die Gebührensatzung aus. Nähere Informationen erhalten Sie aber auch von den Mitarbeitern der Friedhofsverwaltung.
Die Errichtung von Grabmalen und Fundamenten und sonstigen baulichen Anlage bedarf der vorherigen Genehmigung der Gemeinde. Weiterhin bedarf es innerhalb von 2 Wochen nach Aufstellung einer einmaligen Abnahme durch eine fachkundige Person (z.B. durch einen Steinmetz).
Kosten
Erteilung einer Genehmigung zum erstmaligen Aufstellen: 5% der Baukosten (Mindestgebühr 15,00 €, Höchstgebühr 150,00 €)
Zahlungsweisen
- Rechnung
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zur AnmeldungOnlinedienstleistung
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Verwandte Dienstleistungen
Downloads
Zuständige Einrichtung
Bürger- und Standesamt
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 15.09.2022 11:54 Uhr
Die Gemeinde Eitorf unterhält 5 Friedhöfe:
- Eitorf, Lascheider Weg
- Alzenbach
- Merten
- Mühleip
- Obereip
Darüber hinaus unterhält die Gemeinde Eitorf auch einen kommunalen Bestattungswald, der an den Friedhof Lascheider Weg grenzt. Detaillierte Informationen über die Arten der Gräber sowie den Erwerb von Nutzungsrechten ergeben sich aus der Friedhofssatzung für die Gemeinde Eitorf. Die Gebühren für den Erwerb von Grabstätten, die Grabanfertigung, die Benutzung der Leichenhalle usw. weist die Gebührensatzung aus. Nähere Informationen erhalten Sie aber auch von den Mitarbeitern der Friedhofsverwaltung.
Die Errichtung von Grabmalen und Fundamenten und sonstigen baulichen Anlage bedarf der vorherigen Genehmigung der Gemeinde. Weiterhin bedarf es innerhalb von 2 Wochen nach Aufstellung einer einmaligen Abnahme durch eine fachkundige Person (z.B. durch einen Steinmetz).
https://serviceportal.eitorf.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/13246/show