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Elektronische Identitätskarte (eID-Karte)
Die eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR
Mit der neuen Chipkarte können sich Unionsbürgerinnen und -bürger sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen. Die eID-Karte ist ein rein elektronisches hoheitliches Ausweisdokument (ohne Lichtbild, Fingerabdrücke und Unterschrift) und kann auf freiwilliger Basis beantragt werden von Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union und Angehörigen des Europäischen Wirtschaftsraums. Die Online-Ausweisfunktion ermöglicht eine einfache und sichere Identifizierung im Internet. Hierfür legt der Ausweisinhaber seine Karte auf ein Lesegerät - das kann heutzutage auch ein Smartphone sein - und gibt seine PIN (Geheimzahl) ein. Auf diese Weise kann man sich zuverlässig identifizieren, wenn man beispielsweise online ein Führungszeugnis beantragt oder seine Steuererklärung abgibt. So erübrigt sich der Gang zur Behörde.
Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren.
Die Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgegeben.
Zur Beantragung Ihrer eID-Karte benötigen Sie das von Ihrem Heimatstaat ausgestellte und gültige Identitätsdokument, z. B. einen Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis).
Wenn Sie Ihre eID-Karte außerhalb von Deutschland beantragen wollen, wenden Sie sich bitte an das Auswärtige Amt und die dafür vorgesehenen Auslandsvertretungen in dem Bezirk, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben. Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden. Sie können vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine neue eID-Karte beantragen. Hierzu ist der Nachweis eines begründeten Interesses erforderlich.
Sollten Sie Ihre eID-Karte verlieren, benachrichtigen Sie bitte das Bürgeramt, damit eine Verlustanzeige gefertigt und eine neue eID-Karte beantragt werden kann.
Die Online-Funktion kann über das Bürgeramt oder Ihrerseits direkt über die Sperrhotline gesperrt werden. Sperrhotline: 116 116 (kostenlos)
Voraussetzungen
Antragstellung persönlich
Kosten
37€
Zahlungsweisen
- Bargeldzahlung
- EC-Karte/Girocard/Debitkarte
- Kreditkarte (Master/Visa)
Bearbeitungsdauer
drei bis vier Wochen
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zur AnmeldungOnlinedienstleistung
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Verwandte Dienstleistungen
Zuständige Einrichtung
Bürger- und Standesamt
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Tel: 02243 89-116
E-Mail: martina.kannengiesser@eitorf.de
Letzte Änderung: 04.06.2024 09:15 Uhr
Die eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR
Mit der neuen Chipkarte können sich Unionsbürgerinnen und -bürger sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen. Die eID-Karte ist ein rein elektronisches hoheitliches Ausweisdokument (ohne Lichtbild, Fingerabdrücke und Unterschrift) und kann auf freiwilliger Basis beantragt werden von Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union und Angehörigen des Europäischen Wirtschaftsraums. Die Online-Ausweisfunktion ermöglicht eine einfache und sichere Identifizierung im Internet. Hierfür legt der Ausweisinhaber seine Karte auf ein Lesegerät - das kann heutzutage auch ein Smartphone sein - und gibt seine PIN (Geheimzahl) ein. Auf diese Weise kann man sich zuverlässig identifizieren, wenn man beispielsweise online ein Führungszeugnis beantragt oder seine Steuererklärung abgibt. So erübrigt sich der Gang zur Behörde.
Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren.
Die Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgegeben.
Zur Beantragung Ihrer eID-Karte benötigen Sie das von Ihrem Heimatstaat ausgestellte und gültige Identitätsdokument, z. B. einen Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis).
Wenn Sie Ihre eID-Karte außerhalb von Deutschland beantragen wollen, wenden Sie sich bitte an das Auswärtige Amt und die dafür vorgesehenen Auslandsvertretungen in dem Bezirk, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben. Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden. Sie können vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine neue eID-Karte beantragen. Hierzu ist der Nachweis eines begründeten Interesses erforderlich.
Sollten Sie Ihre eID-Karte verlieren, benachrichtigen Sie bitte das Bürgeramt, damit eine Verlustanzeige gefertigt und eine neue eID-Karte beantragt werden kann.
Die Online-Funktion kann über das Bürgeramt oder Ihrerseits direkt über die Sperrhotline gesperrt werden. Sperrhotline: 116 116 (kostenlos)
Antragstellung persönlich
drei bis vier Wochen
https://serviceportal.eitorf.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/13962/show