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 Auskunftssperre

Bei Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange besteht die Möglichkeit eine Auskunftssperre zu beantragen.

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssperre kann persönlich oder schriftlich beim Bügeramt der Gemeinde Eitorf erfolgen. 

Kosten

kostenlos

Bearbeitungsdauer

sofort

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Zur Anmeldung

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Verwandte Dienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Bürger- und Standesamt
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

Letzte Änderung: 26.04.2023 09:15 Uhr