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Auskunftssperre
Bei Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange besteht die Möglichkeit eine Auskunftssperre zu beantragen.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssperre kann persönlich oder schriftlich beim Bügeramt der Gemeinde Eitorf erfolgen.
Kosten
kostenlos
Bearbeitungsdauer
sofort
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Zur AnmeldungOnlinedienstleistung
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Verwandte Dienstleistungen
Zuständige Einrichtung
Bürger- und Standesamt
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 26.04.2023 09:15 Uhr
Bei Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange besteht die Möglichkeit eine Auskunftssperre zu beantragen.
Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssperre kann persönlich oder schriftlich beim Bügeramt der Gemeinde Eitorf erfolgen.
kostenlos
https://serviceportal.eitorf.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/15465/showHerr
Cemal
Ergen
Sachbearbeiter
008
Frau
Annette
Müller
Sachbearbeiterin
009
Herr
Christian
Stiel
Sachbearbeiter
010