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 Personalausweis

Der Personalausweis im Scheckkartenformat verfügt seit dem 1. November 2010 über einen elektronischen Identitätsnachweis, genannt eID. Mit dieser Funktion können sich Bürger*innen verlässlicher ausweisen, beispielsweise gegenüber Internet-Anbietern. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftlichen Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege. Zudem werden Fingerabdrücke für den Personalausweis aufgenommen und eine elektronische Signatur gespeichert. Bitte beachten Sie: Personalausweise können nicht verlängert werden!

Eine Ausweispflicht besteht erst für Personen ab dem 16. Lebensjahr.
Für Reisen benötigen Personen unter 16 Jahren, den Bestimmungen des Einreiselandes entsprechend, einen Reisepass oder Personalausweis.

Der Personalausweis ist zehn Jahre gültig; bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre. Er kann grundsätzlich in Deutschland genutzt werden, in den Ländern der Europäischen Union auch als Ersatz für den Reisepass. Beachten Sie bitte stets die aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes.

Bezüglich Änderungen von Daten des Personalausweises (Anschriftenänderung) wenden Sie sich an das Bürgeramt.

Sollten Sie Ihre PIN vergessen haben oder nicht mehr auffinden, so wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt.

Weitere Informationen zu den Funktionen, der Handhabung und den Schutz der persönlichen Daten gibt es beim Bundesministerium des Innern.

Antrag

Den Antrag, sich einen Personalausweis ausstellen zu lassen, sollten Sie am Ort Ihrer Hauptwohnung stellen. Da Sie unterschreiben müssen und von Ihnen Fingerabdrücke genommen werden, müssen Sie persönlich erscheinen. Bei der Beantragung eines Personalausweises für eine Person, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, muss zumindest ein sorge- oder aufenthaltsbestimmungsberechtigtes Elternteil (oder Vormund) persönlich mit der minderjährigen Person zur Antragstellung vorsprechen. Von dem nicht persönlich vorsprechenden sorge- oder aufenthaltsbestimmungsberechtigten Elternteil ist zudem eine Einverständniserklärung zur Ausstellung eines Personalausweises sowie eine Ausweis- oder Passkopie zwecks Unterschriftsabgleich vorzulegen.

Wenn Sie heiraten und innerhalb sechs Wochen nach Eheschließung verreisen, bringen Sie dafür bitte eine Bestätigung über die anstehende Reise und die Bescheinigung des Standesamtes über den Tag der Eheschließung und die zukünftige Namensführung mit. Die Beantragung von neuen Ausweisdokumenten kann frühestens acht Wochen vor der Eheschließung erfolgen. 

Bearbeitungszeit/ Bearbeitungsstand

Nachdem der Antrag gestellt wurde, dauert es circa vier Wochen, bis der neue Personalausweis in der Bundesdruckerei in Berlin erstellt ist, auch wenn Sie den Brief mit der PIN schon vorher erhalten. In dringenden Einzelfällen kann Ihnen sofort ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden; dieser gilt dann drei Monate. 

Das Ausweisdokument können Sie erst abholen, wenn Ihnen der PIN-Brief vorliegt und Sie die Nachricht erhalten haben, dass der Personalausweis an das Bürgeramt geliefert worden ist. Der PIN-Brief zur Nutzung der elektronischen Identitätsfunktion wird Ihnen durch die Bundesdruckerei zugestellt. Dies erfolgt nur bei Personen, die bei Antragstellung mindestens 15 Jahre und neun Monate alt sind.

 

Fertige Personalausweise können Sie an der Information im Eingangsbereich des Rathauses abholen!

Unterlagen

  • das bisherige Ausweisdokument (falls vorhanden)
  • bei Neuzuzug, Eheschließung oder Einbürgerung die Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch
  • bei Erstbeantragung ab dem 16. Lebensjahr den Kinderausweis (mit Foto) gegebenenfalls der Reisepass (falls vorhanden).
    Sofern das erste Ausweisdokument beantragt wird, muss zumindest ein sorge- oder aufenthaltsbestimmungsberechtigtes Elternteil (oder Vormund) mit anwesend sein. Ansonsten kann der Personalausweis ab 16 Jahren bereits alleine beantragt werden.
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Anforderungen: nicht älter als ein halbes Jahr, schwarz-weiß oder farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei.

zusätzliche Unterlagen bei der Antragstellung für Personen unter 16 Jahren:

  • Zustimmung beider Erziehungsberechtigten erforderlich. Der Personalausweis für Minderjährige muss zumindest von einem sorge- oder aufenthaltsbestimmungsberechtigtem Elternteil (oder Vormund) persönlich und in Begleitung des Kindes gestellt werden. Vom anderen Elternteil ist eine Vollmacht und eine Kopie des Ausweises (Überprüfung der Unterschrift) vorzulegen. Von Minderjährigen ist die Unterschrift ab dem 10. Lebensjahr und die Abgabe des Fingerabdrucks (Fingerscan) ab dem 6. Lebensjahr bei Antragstellung zu leisten.
  • wenn ein Elternteil verstorben ist, (soweit im Melderegister noch nicht vermerkt) eine Sterbeurkunde
  • wenn die Ehe geschieden ist, der Sorgerechtsbeschluss (mit Rechtskraftvermerk)
  • Sofern das Sorgerecht nur einem Elternteil obliegt, ist dies bei Antragstellung nachzuweisen (z.B. Vorlage Negativbescheinigung, Gerichtsbeschluss oder Sorgerechtsbeschluss).
  • Unverheiratete Eltern weisen das Sorgerecht anhand einer Sorgerechtserklärung nach.
  • bei Ledigen eine Negativbescheinigung des Jugendamtes. Diese darf nicht älter als drei Monate sein. 
  • bei Betreuungen oder Pflegschaften, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit Einwilligungsvorbehalt umfassen, die Bestellung zum Betreuer oder zur Betreuerin beziehungsweise der Gerichtsbeschluss

Kosten

Für die Ausstellung

  • für Personen bis 24 Jahren beträgt die Gebühr 22,80 Euro
  • für Personen ab 24 Jahren beträgt die Gebühr 37 Euro

Die Gebühr für einen vorläufigen Personalausweis beträgt 10 Euro.
Bei Neubeantragung eines Personalausweises nach Verlust fällt ebenfalls eine Gebühr von 37,00 Euro an.

Zahlungsweisen

  • Bargeldzahlung
  • EC-Karte/Girocard/Debitkarte
  • Kreditkarte (Master/Visa)

Hinweise und Besonderheiten

Ab Januar 2024 können KEINE Kinderreisepässe mehr beantragt werden.

Ab 01.01.2024 benötigen alle Kinder, sobald es ins Ausland außerhalb der EU geht, einen ganz normalen Reisepass. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. im Schengen-Raum genügt ein Personalausweis.