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 Personalausweis

Der Personalausweis im Scheckkartenformat verfügt seit dem 1. November 2010 über einen elektronischen Identitätsnachweis, genannt eID. Mit dieser Funktion können sich Bürger*innen verlässlicher ausweisen, beispielsweise gegenüber Internet-Anbietern. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftlichen Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege. Zudem werden Fingerabdrücke für den Personalausweis aufgenommen und eine elektronische Signatur gespeichert. Bitte beachten Sie: Personalausweise können nicht verlängert werden!

Eine Ausweispflicht besteht erst für Personen ab dem 16. Lebensjahr.
Für Reisen benötigen Personen unter 16 Jahren, den Bestimmungen des Einreiselandes entsprechend, einen Reisepass oder Personalausweis.

Der Personalausweis ist zehn Jahre gültig; bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre. Er kann grundsätzlich in Deutschland genutzt werden, in den Ländern der Europäischen Union auch als Ersatz für den Reisepass. Beachten Sie bitte stets die aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes.

Bezüglich Änderungen von Daten des Personalausweises (Anschriftenänderung) wenden Sie sich an das Bürgeramt.

Sollten Sie Ihre PIN vergessen haben oder nicht mehr auffinden, so wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt.

Weitere Informationen zu den Funktionen, der Handhabung und den Schutz der persönlichen Daten gibt es beim Bundesministerium des Innern.

Antrag

Den Antrag, sich einen Personalausweis ausstellen zu lassen, sollten Sie am Ort Ihrer Hauptwohnung stellen. Da Sie unterschreiben müssen und von Ihnen Fingerabdrücke genommen werden, müssen Sie persönlich erscheinen. Bei der Beantragung eines Personalausweises für eine Person, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, muss zumindest ein sorge- oder aufenthaltsbestimmungsberechtigtes Elternteil (oder Vormund) persönlich mit der minderjährigen Person zur Antragstellung vorsprechen. Von dem nicht persönlich vorsprechenden sorge- oder aufenthaltsbestimmungsberechtigten Elternteil ist zudem eine Einverständniserklärung zur Ausstellung eines Personalausweises sowie eine Ausweis- oder Passkopie zwecks Unterschriftsabgleich vorzulegen.

Wenn Sie heiraten und innerhalb sechs Wochen nach Eheschließung verreisen, bringen Sie dafür bitte eine Bestätigung über die anstehende Reise und die Bescheinigung des Standesamtes über den Tag der Eheschließung und die zukünftige Namensführung mit. Die Beantragung von neuen Ausweisdokumenten kann frühestens acht Wochen vor der Eheschließung erfolgen. 

Bearbeitungszeit/ Bearbeitungsstand

Nachdem der Antrag gestellt wurde, dauert es circa vier Wochen, bis der neue Personalausweis in der Bundesdruckerei in Berlin erstellt ist. In dringenden Einzelfällen kann Ihnen sofort ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden; dieser gilt dann drei Monate. 
Der PIN-Brief zur Nutzung der elektronischen Identitätsfunktion wird Ihnen direkt bei Antragsstellung des Ausweises ausgehändigt. 

Versand/Abholung Ausweisdokumente

Es besteht über Direktversand die Möglichkeit, Ihre Ausweisdokumente für zusätzlich 15 € nach Hause geschickt zu bekommen.
Den Direktversand können Personen ab 16 Jahre für Personalausweise nutzen. Für Kinder ist ein Direktversand von Ausweisdokumenten grundsätzlich nicht möglich.
Der Versand erfolgt an die Adresse Ihres Hauptwohnsitzes über die Deutsche Post AG.
Bei der Zustellung müssen Sie sich dem Zusteller gegenüber mit einem gültigen Ausweisdokument mit Lichtbild ausweisen können (d.h. bei Beantragung eines neuen Personalausweises müssen Sie bereits einen gültigen Reisepass besitzen, den Sie vorzeigen können bzw. wenn Sie einen neuen Reisepass beantragt haben, müssen Sie einen gültigen Personalausweis vorzeigen). Führerschein, Krankenversicherungskarte etc. mit Lichtbild werden NICHT akzeptiert!
Wenn der Postzusteller Sie nicht persönlich antrifft, wird Ihr Ausweisdokument 7 Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt. Bei der Abholung dort müssen Sie sich ebenfalls ausweisen, Sollte innerhalb dieser 7-Tagesfrist keine Abholung stattfinden, wird das Ausweisdokument an uns, das Bürgeramt, weitergeleitet und liegt dann dort für Sie zur Abholung bereit (eine Erstattung der 15 € für den Direktversand ist nicht möglich).
Ihr altes Ausweisdokument wird bereits bei der Beantragung des neuen Dokuments bei uns im Bürgeramt vernichtet bzw. ungültig gemacht.
Bei aktivierter Online-Ausweisfunktion ist auch diese nach Entwertung des Personalausweises nicht mehr nutzbar.

Fertige Personalausweise können Sie alternativ auch an der Information im Eingangsbereich (kostenfrei) des Rathauses abholen.

Unterlagen

  • das bisherige Ausweisdokument (falls vorhanden)
  • bei Neuzuzug, Eheschließung oder Einbürgerung die Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch
  • bei Erstbeantragung ab dem 16. Lebensjahr den Kinderausweis (mit Foto) gegebenenfalls der Reisepass (falls vorhanden).
    Sofern das erste Ausweisdokument beantragt wird, muss zumindest ein sorge- oder aufenthaltsbestimmungsberechtigtes Elternteil (oder Vormund) mit anwesend sein. Ansonsten kann der Personalausweis ab 16 Jahren bereits alleine beantragt werden.
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Anforderungen: nicht älter als ein halbes Jahr, schwarz-weiß oder farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei.
    Ab dem 01. Mai 2025 werden nur noch digitale Lichtbilder im Antragsprozess verarbeitet. Nutzen Sie hierfür bitte unsere PointID – Aufnahmesysteme im Bürgeramt. Ausgedruckte oder selbstgemachte Passfotos werden ab diesem Datum gesetzlich und technisch für die Beantragung von Ausweisdokumenten nicht mehr akzeptiert.

zusätzliche Unterlagen bei der Antragstellung für Personen unter 16 Jahren:

  • Zustimmung beider Erziehungsberechtigten erforderlich. Der Personalausweis für Minderjährige muss zumindest von einem sorge- oder aufenthaltsbestimmungsberechtigtem Elternteil (oder Vormund) persönlich und in Begleitung des Kindes gestellt werden. Vom anderen Elternteil ist eine Vollmacht und eine Kopie des Ausweises (Überprüfung der Unterschrift) vorzulegen. Von Minderjährigen ist die Unterschrift ab dem 10. Lebensjahr und die Abgabe des Fingerabdrucks (Fingerscan) ab dem 6. Lebensjahr bei Antragstellung zu leisten.
  • wenn ein Elternteil verstorben ist, (soweit im Melderegister noch nicht vermerkt) eine Sterbeurkunde
  • wenn die Ehe geschieden ist, der Sorgerechtsbeschluss (mit Rechtskraftvermerk)
  • Sofern das Sorgerecht nur einem Elternteil obliegt, ist dies bei Antragstellung nachzuweisen (z.B. Vorlage Negativbescheinigung, Gerichtsbeschluss oder Sorgerechtsbeschluss).
  • Unverheiratete Eltern weisen das Sorgerecht anhand einer Sorgerechtserklärung nach.
  • bei Ledigen eine Negativbescheinigung des Jugendamtes. Diese darf nicht älter als drei Monate sein. 
  • bei Betreuungen oder Pflegschaften, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit Einwilligungsvorbehalt umfassen, die Bestellung zum Betreuer oder zur Betreuerin beziehungsweise der Gerichtsbeschluss

Kosten

Für die Ausstellung

  • für Personen bis 24 Jahren beträgt die Gebühr 22,80 Euro
  • für Personen ab 24 Jahren beträgt die Gebühr 37 Euro

Die Gebühr für einen vorläufigen Personalausweis beträgt 10 Euro.
Bei Neubeantragung eines Personalausweises nach Verlust fällt ebenfalls eine Gebühr von 37,00 Euro an.
Für die Nutzung der PointID – Aufnahmesysteme fällt eine Gebühr in Höhe von 6,00 Euro je Vorgang an.
Direktversand über die Deutsche Post AG: 15 Euro

Zahlungsweisen

  • Bargeldzahlung
  • EC-Karte/Girocard/Debitkarte
  • Kreditkarte (Master/Visa)

Weitere Informationen

Ausweisbeantragung: Ab Mai 2025 nur noch digitale Passbilder möglich!

Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 03.12.2020 dürfen ab dem 01.05.2025 ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung eines Ausweisdokumentes (Personalausweis und/oder Reisepass, sowie vorläufiger Personalausweis und vorläufiger Reisepass) genutzt werden.

Ab diesem Zeitpunkt werden Ihnen in unserem Bürgeramt  „PointID – Aufnahmesystem der Bundesdruckerei GmbH“ zur Erfassung des Lichtbilds und weiterführender Beantragung des jeweils gewünschten Ausweisdokumentes zur Verfügung gestellt.

Für die Nutzung der PointID Geräte werden je Vorgang 6,00 Euro berechnet.

Die PointID Geräte sind höhenverstellbar, so dass sie von allen Bürgern problemlos genutzt werden können.

Sie können frei entscheiden, ob Sie Ihr Passbild nach wie vor von einem Fotodienstleister erstellen lassen möchten oder ob Sie das Passbild bei uns im Bürgeramt über das entsprechende PointID erstellen lassen.

Die Erstellung des Passbildes über einen Fotodienstleister setzt eine Anbindung an eine Cloud voraus, in welche das Passbild vom Fotodienstleister digital hochgeladen wird und dann von uns im Bürgeramt abgerufen werden kann. Bitte informieren Sie sich vorab darüber bei Ihrem Fotodienstleister.

Wir möchten vorsorglich darauf hinweisen, dass das über das PointID aufgenommene Lichtbild nicht privat (ausgedruckt oder digital) verwendet oder an den Bürger übermittelt werden darf. Die über das PointID aufgenommenen Passbilder dürfen nur zur Ausweisbeantragung hergenommen werden.