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Gewerbezentralregister Auskunft
Öffentliche und private Institutionen sowie Privatpersonen können Auskünfte aus dem Gewerberegister erhalten.
Name, betriebliche Anschrift und angezeigte Tätigkeit des Gewerbetreibenden dürfen übermittelt werden, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an der Auskunft glaubhaft macht.
Darüber hinausgehende Angaben dürfen nur mitgeteilt werden, wenn der Antragsteller ein rechtliches Interesse (z. B. Rechtsansprüche aus Verträgen, Rechnungen, Vollstreckungstiteln) glaubhaft macht.
Der Antrag kann als Online-Dienstleistung oder als schriftlicher Antrag eingereicht werden.
Alle Nachweise sind dem Antrag in Kopie beizufügen.
Sie können bei der Gemeinde Eitorf einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nur dann beantragen, wenn Ihr aktueller Wohnsitz in Eitorf gemeldet ist. Eine Rückerstattung der Verwaltungsgebühren für unberechtigte Antragsteller*innen ist ausgeschlossen.
Eine Gewerbezentralregisterauskunft können Sie direkt online beim Bundesamt für Justiz beantragen. Weitere Infos dazu auf dem Online-Portal des Bundesamts für Justiz unter https://www.fuehrungszeugnis.bund.de.
Weitere Informationen gibt es auch beim Bundesamt der Justiz unter https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Gewerbezentralregister/Auskunft/Auskunft_node.html
Kosten
13,00€
Zahlungsweisen
- EC-Karte/Girocard
- Kreditkarte (Master/Visa) >>ONLINE<<
- Bargeldzahlung
- Giropay >>ONLINE<<
Bearbeitungsdauer
2 bis 4 Wochen nach Antragstellung
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Zur AnmeldungOnlinedienstleistung
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Verwandte Dienstleistungen
Zuständige Einrichtung
Bürger- und Standesamt
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Letzte Änderung: 10.05.2023 10:38 Uhr
Öffentliche und private Institutionen sowie Privatpersonen können Auskünfte aus dem Gewerberegister erhalten.
Name, betriebliche Anschrift und angezeigte Tätigkeit des Gewerbetreibenden dürfen übermittelt werden, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an der Auskunft glaubhaft macht.
Darüber hinausgehende Angaben dürfen nur mitgeteilt werden, wenn der Antragsteller ein rechtliches Interesse (z. B. Rechtsansprüche aus Verträgen, Rechnungen, Vollstreckungstiteln) glaubhaft macht.
Der Antrag kann als Online-Dienstleistung oder als schriftlicher Antrag eingereicht werden.
Alle Nachweise sind dem Antrag in Kopie beizufügen.
Sie können bei der Gemeinde Eitorf einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nur dann beantragen, wenn Ihr aktueller Wohnsitz in Eitorf gemeldet ist. Eine Rückerstattung der Verwaltungsgebühren für unberechtigte Antragsteller*innen ist ausgeschlossen.
Eine Gewerbezentralregisterauskunft können Sie direkt online beim Bundesamt für Justiz beantragen. Weitere Infos dazu auf dem Online-Portal des Bundesamts für Justiz unter https://www.fuehrungszeugnis.bund.de.
Weitere Informationen gibt es auch beim Bundesamt der Justiz unter https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Gewerbezentralregister/Auskunft/Auskunft_node.html
13,00€
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Cemal
Ergen
Sachbearbeiter
008
Frau
Annette
Müller
Sachbearbeiterin
009
Herr
Christian
Stiel
Sachbearbeiter
010