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Gewerbezentralregister Auskunft
Öffentliche und private Institutionen sowie Privatpersonen können Auskünfte aus dem Gewerberegister erhalten.
Name, betriebliche Anschrift und angezeigte Tätigkeit des Gewerbetreibenden dürfen übermittelt werden, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an der Auskunft glaubhaft macht.
Darüber hinausgehende Angaben dürfen nur mitgeteilt werden, wenn der Antragsteller ein rechtliches Interesse (z. B. Rechtsansprüche aus Verträgen, Rechnungen, Vollstreckungstiteln) glaubhaft macht.
Der Antrag kann als Online-Dienstleistung oder als schriftlicher Antrag eingereicht werden.
Alle Nachweise sind dem Antrag in Kopie beizufügen.
Sie können bei der Gemeinde Eitorf einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nur dann beantragen, wenn Ihr aktueller Wohnsitz in Eitorf gemeldet ist. Eine Rückerstattung der Verwaltungsgebühren für unberechtigte Antragsteller*innen ist ausgeschlossen.
Eine Gewerbezentralregisterauskunft können Sie direkt online beim Bundesamt für Justiz beantragen. Weitere Infos dazu auf dem Online-Portal des Bundesamts für Justiz unter https://www.fuehrungszeugnis.bund.de.
Weitere Informationen gibt es auch beim Bundesamt der Justiz unter https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Gewerbezentralregister/Auskunft/Auskunft_node.html
Kosten
13,00€
Zahlungsweisen
- Bargeldzahlung
- EC-Karte/Girocard/Debitkarte
- Kreditkarte (Master/Visa)
- Kreditkarte (Master/Visa) >>ONLINE<<
Bearbeitungsdauer
Bitte nutzen Sie für eine schnelle Bearbeitung Ihres Anliegens den Onlineantrag bzw. die Online Dienstleistung !
Sofern Sie den Online Dienst nicht nutzen, beträgt die Bearbeitungszeit nach Antragstellung 2 bis 4 Wochen
An wen wenden
Bitte vereinbaren Sie auf unserer Terminseite mit dem Bürgeramt einen Termin.
Sollten Sie kurzfristig keinen Termin buchen können, nehmen Sie bitte tel. Kontakt auf unter 02243/89-114 bis 116 oder per Mail an buergeramt@eitorf.de .
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Zuständige Einrichtung
Bürger- und Standesamt
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de
Zuständige Kontaktpersonen
Sachbearbeiterin
Tel.: 02243 89-116
Fax.: 02243 89-179
E-Mail: marijana.froehling@eitorf.de
Sachbearbeiterin
Tel.: 02243 89-114
Fax.: 02243 89-179
E-Mail: martina.kannengiesser@eitorf.de
Letzte Änderung: 30.03.2026 09:36 Uhr
Öffentliche und private Institutionen sowie Privatpersonen können Auskünfte aus dem Gewerberegister erhalten.
Name, betriebliche Anschrift und angezeigte Tätigkeit des Gewerbetreibenden dürfen übermittelt werden, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an der Auskunft glaubhaft macht.
Darüber hinausgehende Angaben dürfen nur mitgeteilt werden, wenn der Antragsteller ein rechtliches Interesse (z. B. Rechtsansprüche aus Verträgen, Rechnungen, Vollstreckungstiteln) glaubhaft macht.
Der Antrag kann als Online-Dienstleistung oder als schriftlicher Antrag eingereicht werden.
Alle Nachweise sind dem Antrag in Kopie beizufügen.
Sie können bei der Gemeinde Eitorf einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nur dann beantragen, wenn Ihr aktueller Wohnsitz in Eitorf gemeldet ist. Eine Rückerstattung der Verwaltungsgebühren für unberechtigte Antragsteller*innen ist ausgeschlossen.
Eine Gewerbezentralregisterauskunft können Sie direkt online beim Bundesamt für Justiz beantragen. Weitere Infos dazu auf dem Online-Portal des Bundesamts für Justiz unter https://www.fuehrungszeugnis.bund.de.
Weitere Informationen gibt es auch beim Bundesamt der Justiz unter https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Gewerbezentralregister/Auskunft/Auskunft_node.html
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Sofern Sie den Online Dienst nicht nutzen, beträgt die Bearbeitungszeit nach Antragstellung 2 bis 4 Wochen