BIS: Suche und Detail

 Kinderreisepass

Der Antrag auf Ausstellung, Aktualisierung und Verlängerung eines Kinderreisepasses ist zweckmäßigerweise am Ort der Hauptwohnung zu stellen. Kinderreisepässe sind grundsätzlich für Reisen in alle Länder erforderlich – je nach Reiseziel kann anstatt des Besitzes eines Kinderreisepasses jedoch der Besitz eines Reisepasses erforderlich sein. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der Botschaft oder einem Konsulat Ihres beabsichtigten Reiseziels. Die Passbehörde kann aus rechtlichen Gründen keine verbindlichen Auskünfte zu Einreisebestimmungen anderer Länder geben.

Der Antrag muss von den gesetzlichen Vertreter*innen (Eltern oder Vormund) persönlich und in Begleitung des Kindes im Bürgeramt gestellt werden. Die Unterschriften beider Sorgeberechtigten sowie die Unterschrift des Kindes ab dem 10. Lebensjahr sind erforderlich. Wird nur ein aktuelles Lichtbild eingefügt und das Gültigkeitsdatum nicht verlängert (Kinderreisepassaktualisierung) reicht die Vorsprache eines Sorgeberechtigten und des Kindes aus, in diesem Fall wird kein Einverständnis des anderen Sorgeberechtigten benötigt. Bei Eltern genügt es, wenn ein Elternteil persönlich anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Vollmacht und eine Ausweis-/Reisepasskopie (zwecks Überprüfung der Unterschrift) vorlegt. Die Vollmacht kann formlos vorgelegt werden. 

Kinderreisepässe werden direkt ausgestellt und ausgehändigt.

Bitte beachten Sie, dass mit Ablauf des 25.06.2012 Kindereinträge im Reisepass der Eltern ihre Gültigkeit verlieren und die eingetragenen Kinder damit nicht mehr zum Grenzübertritt berechtigt sind.
Ab dem 26.06.2012 müssen alle Kinder bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument jedoch uneingeschränkt gültig. Eine Streichung des Kindereintrags durch die Passbehörde ist nicht erforderlich.

Gültigkeit

Kinderreisepässe besitzen grundsätzlich eine Gültigkeit von einem Jahr ab Antragsdatum, dürfen jedoch höchstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt bzw. verlängert werden. Sobald eine einwandfreie Identifizierung des Kindes anhand des im Kinderreisepass enthaltenen Passbildes nicht mehr möglich ist sollte eine Aktualisierung, Verlängerung oder Neuausstellung beantragt werden.

Unterlagen

Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind in jedem Fall persönlich anwesend sein muss. Ab dem 10. Lebensjahr ist die Unterschrift des Kindes erforderlich. Außerdem werden folgende Dokumente benötigt:

  • Aktuelles, biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate) nach ICAO-Standard (Anforderungen: schwarz-weiß oder farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei
  • Bei Erstbeantragung, Neuzuzug oder Einbürgerung ist eine Geburtsurkunde erforderlich. Bei künftigen Anträgen ist dann die Vorlage einer Urkunde entbehrlich.
  • Das bisherige Dokument (Kinderreisepass oder Kinderausweis), falls vorhanden.
  • Bei Eltern: Vollmacht und Ausweis-/ Passkopie vom anderen Elternteil (zwecks Überprüfung der Unterschrift). Die Vollmacht kann formlos vorgelegt werden.
    Bei ledigen Eltern: gemeinsame Sorgeerklärung ist vorzulegen.
  • Wenn ein Elternteil verstorben ist (soweit im Melderegister noch nicht vermerkt), eine Sterbeurkunde
  • Wenn die Ehe geschieden ist, der Sorgerechtsbeschluss (mit Rechtskraftvermerk)
  • Bei ledigen Eltern in der Regel eine Negativ-Bescheinigung über das Sorgerecht, welche vom Jugendamt ausgestellt wird. Diese Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein. Wenn eine Sorgerechtserklärung vorliegt, muss diese mitgebracht werden.
  • Bei Betreuungen oder Pflegschaften, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit Einwilligungsvorbehalt umfassen, die Bestellung zur Betreuerin oder zum Betreuer beziehungsweise der Gerichtsbeschluss.
  • Ab dem 10. Lebensjahr ist die Unterschrift des Kindes erforderlich.

Kosten

13,00 €, Verlängerung Kinderreisepass 6,00 €

Zahlungsweisen

  • EC-Karte/Girocard
  • Bargeldzahlung

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Zur Anmeldung

Onlinedienstleistung

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Zuständige Einrichtung

Bürger- und Standesamt
Rathaus der Gemeinde Eitorf
Markt 1
53783 Eitorf
E-Mail: buergermeister@eitorf.de

Letzte Änderung: 02.01.2023 11:17 Uhr